AGB
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Vermittelte Leistungen
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
4. Zahlungen
5. Leistungen
6. Preisänderungen
7. Leistungsänderungen
8. Ersatzreisende
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Bei Sportreisen:
- Bis 43. Tag vor Reisebeginn: 20%
- Ab 42. bis 29. Tage vor Reisebeginn: 40%
- Ab 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 50%
- Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75%
- Ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 90%
- Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn o. bei Nichtanreise: 100%
Bei Reisen mit Flug:
- Bis 43. Tag vor Reisebeginn: 30%
- Ab 42. bis 29. Tage vor Reisebeginn: 60%
- Ab 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 70%
- Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 80%
- Ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 90%
- Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn o. bei Nichtanreise: 100%
9.2 Bei Reisen in Verbindung mit Startgeldern für Events gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen „Sportreisen“. Für die Startgelder sind vom Reisenden ab 8 Wochen vor Reisebeginn 100% des Stargeldes zu zahlen, da die Startplätze nicht zurückgegeben werden können. 9.3. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.5. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziff. 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
11. Reiseabbruch
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
13. Mindestteilnehmerzahl
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
16: Haftungsbeschränkung
17. Ausschlussfrist und Verjährung
18. Zusammenarbeit mit befreundeten Sportveranstaltern
19. Gepäckbeförderung
20. Allgemeines